Sonntag, 11. September 2011

6.6. Sanktionsgemeinschaft Kommunismus

Alles hat natürlich seine Grenzen: Ich schrieb zuvor, dass jeder seinen Rembrandt o.ä. an die Wand hängen kann. Das wäre natürlich immer nur eine (bedingt gut gemachte) Kopie. Den echten Rembrandt gibt es logischerweise jeweils nur einmal pro Bild. Zumindest auf dem Gebiet solcher Künste wie der Malerei wird dies nur eine Lösung zulassen: Bestimmte Originale dürfen nur öffentlich verwalteter (und zugänglicher) Weltbesitz sein.
Wie viel Neues dort hinzukommen wird, wird ständig Diskussionen auslösen. Da die Zahl der Künstler (hier tatsächlich im heutigen engen Verständnis von Künsten gedacht) sprunghaft steigen wird, wird eher die Entwicklung einzelner Fan-Gruppen im Mittelpunkt stehen – und nicht die Bemühungen einzelner Ateliers, über den Verkauf von Kunstwerken effektvoll vermarkteter Künstler viel zu verdienen.
Zu Lebzeiten wird es normal sein, „wertlose“ Originale als Geschenk von Freunden zu besitzen (die natürlich für den Beschenkten besonderen emotionalen Wert besitzen). Eine besondere Nach-Würdigung kann es sein, durch die Empfehlung der Freundeskreise in öffentlichen Museen zu landen. Solche Freundeskreise sind in gewisser Hinsicht zu Lebzeiten praktizierte private Dauerausstellungen.
An sich kann dies zum Muster für viele Vorgänge im praktischen Leben dienen. Eigentlich bei alldem, bei dem es zu einem Original Kopien bzw. Nachahmungen geben kann. (Wo ist das denn nicht der Fall?)
Hierbei wird es für Fälle des „Verbrauchs“ eben „gesellschaftliche Einrichtungen“ geben, eine „Politik“, die solchen Verbrauch im Sinne von Belohnungen regelt – ich bin darauf bereits im Zusammenhang mit der Malediven-Inselgruppe eingegangen. Analog kann selbst bei seltenen natürlichen Speisen verfahren werden.
Immer wieder gibt es ganz pragmatische „Politik“ zu gestalten: Wer hat was verdient? Warum wird was gemacht – und was nicht?
Die Zeit hat jeder, sich wie ein öffentlicher Mandatsträger an seinen „Computer“ zu setzen, sich über seine Interessengebiete Informationen einzuholen und „seine Stimme abzugeben“. Diese Entscheidungen sind prinzipiell jeweils neu entstehendes „Recht“. Das ändert nichts daran, dass es „Repräsentationsorgane“ für alle grundsätzlichen und wesentlichen Dinge des öffentlichen Lebens geben wird. Nur beschränkt sich deren Entscheidungsmacht über die allgemeine Mitentscheidungsbefugnis als Mensch (also das, was jeder Mensch sowieso machen kann) hinaus allein auf das Setzen von Entscheidungsfragen an vordere Positionen der allgemein zugängigen Entscheidungsliste und auf Schlichtungsregelungen. Wenn natürlich unerwartet Gäste von einer Orion-Intelligenz auf der Erde erschienen, würden solche „Volksvertreter“ die Erde repräsentieren. Allerdings werden sie häufiger zu diversen Veranstaltungen eingeladen und haben einen gewissen öffentlichen Einfluss allein dadurch, dass sie häufiger in „offiziellen“ Medien zu sehen, hören und lesen sind. Umgekehrt ist es eine unausgesprochene „Sanktion“ nicht dazu zu gehören.

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